Sie sind auf der Suche nach einer liebevollen Betreuung für Ihr Kind? Dann sind Sie hier genau richtig.

Egal ob berufstätig oder nicht, allen Eltern im Kreis Euskirchen steht seit dem 01.08.2013 für ihre Kinder ab dem ersten Lebensjahr bis zu 25 Std. Betreuung ohne Angaben von Gründen zu.

Die an das Jugendamt zu zahlenden Elternbeiträge sind identisch zu den Einstufungen für die Kindergartenzeit. Somit entstehen für Sie die gleichen Kosten für eine Tagesmutter wie für eine Unterbringung in einer Kindertagesstätte.

Über mich und meine Kindertagesstätte dürfen Sie sich gerne auf den nachfolgenden Seiten ein Bild machen.

Ich freue mich auf ein persönliches Gespräch.